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   VGH Hessen, 17.11.1992 - 1 TE 1317/92   

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https://dejure.org/1992,8059
VGH Hessen, 17.11.1992 - 1 TE 1317/92 (https://dejure.org/1992,8059)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.11.1992 - 1 TE 1317/92 (https://dejure.org/1992,8059)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. November 1992 - 1 TE 1317/92 (https://dejure.org/1992,8059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 BBesG, § 6 BBesG, § 85a BesG HE
    Kürzung der Amtszulage eines teilzeitbeschäftigten Beamten trotz voller Funktionsausübung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilzeitbeschäftigung - Verkürzung der Amtszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.1992 - 1 TE 1317/92
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 131 Abs. 5 Satz 4 VwGO durch Bezeichnen mindestens einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage dargelegt werden, die für die Entscheidung des Berufungsgerichts erheblich sein wird, sowie durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 25. Februar 1988 -- 1 TE 94/88 -- unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der gleichlautenden Bestimmung des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, u.a. BVerwGE 13, 90, 91/92).
  • BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87

    Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.1992 - 1 TE 1317/92
    Soweit sie sich in diesem Zusammenhang auf die "mittelbare Frauendiskriminierung" unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 14. März 1989, NJW 1990, 68, 69 mit weiteren Nachweisen) beruft, vermögen ihre Ausführungen nicht zu überzeugen.
  • BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82

    Gesetzesvorbehalt für Besoldung - Anspruch auf höhere Besoldung -

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.1992 - 1 TE 1317/92
    Schließlich wird in der Rechtsprechung auch ein Anspruch auf höhere Besoldung aus der Alimentationspflicht bzw. aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn verneint, wenn eine Beamtin die Obliegenheiten eines höher bewerteten Amtes wahrnimmt (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1984 -2 B 169/82- unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17. April 1975, Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1979 - IV 1847/77
    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.1992 - 1 TE 1317/92
    Zu den Dienstbezügen zählt auch die Zulage der Klägerin (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BBesG), die sie als Konrektorin erhalten hat, so daß auch sie an der Kürzung der übrigen Dienstbezüge teilnimmt (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. März 1979, DÖV 1979, 794).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2008 - 4 S 1387/06

    Zulagenkürzung bei Teilzeitbeschäftigung

    Denn die Besoldung eines Beamten stellt nicht die Summe getrennt vergüteter Einzelaufgaben dar, sondern einen Ausgleich für die Wahrnehmung der Gesamtheit seiner dienstlichen Funktionen (vgl. Urteile des Senats vom 21.12.1998 - 4 S 2623/96 -, ZBR 1999, 426, und vom 15.03.1979 - IV 1847/77 -, ZBR 1980, 227; vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 17.11.1992 - 1 TE 1317/92 - , ZBR 1993, 271).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1998 - 4 S 2623/96

    Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung - Kürzung der Wechselschichtzulage bejaht

    Denn die Besoldung eines Beamten stellt nicht die Summe getrennt vergüteter Einzelaufgaben dar, sondern einen Ausgleich für die Wahrnehmung der Gesamtheit seiner dienstlichen Funktionen (vgl. Urt. d. Senats v. 15.03.1979, a.a.O.; vgl. auch Hess. VGH, Urt. v. 17.11.1992, ZBR 1993, 271).
  • VG Düsseldorf, 25.03.2002 - 10 K 1937/01

    Voraussetzung der Kürzung der Wechselschichtzulage i.R.e. bewilligten

    Ob der Tatbestand der "„mittelbaren Diskriminierung" vorliegt, ist nicht nach quantitativen Gesichtspunkten zu beurteilen, sondern hierbei handelt es sich um die qualitative Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts, Hess. VGH, Urteil vom 17. November 1992 - 1 TE 1317/92 -, ZBR 93, 271.
  • VGH Hessen, 21.02.2001 - 2 UE 855/00
    Nach einhelliger Auffassung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 TE 1317/92-, ZBR 1993, 271 f. m.w.N.) bedeutet der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes in § 2 Abs. 1 BBesG bzw. § 3 Abs. 1 BeamtVG auch, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 92 Abs. 1 Satz 1 HBG) und der Gleichheitssatz des Art. 3 GG/Art. 1 HV keine "Gesetze" im Sinne der genannten Vorschriften sind und damit keine selbständige Rechtsgrundlage für die Zahlung von Besoldung bzw. Versorgung darstellen.
  • VG Osnabrück, 26.03.2003 - 3 A 218/01

    Allimentationsprinzip; Altersteilzeit; Altersteilzeitzulagenverordnung ;

    Denn die Besoldung eines Beamten stellt nicht die Summe getrennt vergüteter Einzelaufgaben dar, sondern einen Ausgleich für die Wahrnehmung der Gesamtheit seiner dienstlichen Funktionen (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 17.11.1992, 1 TE 1317/92, ZBR 1993, 271).
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